Nutzungsvereinbarung mobiPlan

Nutzungsvereinbarung mobiPlan Software

§ 1 Allgemeines

1. Die Eyeled GmbH, Science Park 1, 66123 Saarbrücken (im Folgenden „Eyeled“ genannt) stellt ihren Kunden die mobiPlan Software als webbasierte Lösung zusammen mit einer App zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt dabei über das Internet. Für alle von Eyeled erbrachten Dienstleistungen und Services im Bereich mobiPlan gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Lieferbedingungen für Geschäftskunden („AGB“) die in diesem Dokument aufgeführten Bedingungen („Nutzungsvereinbarung mobiPlan Software“), soweit nicht im Einzelfall eine andere ausdrückliche Regelung zwischen dem Kunden und Eyeled getroffen wird.

2. Die von Eyeled angebotenen Leistungen umfassen dabei neben der Bereitstellung von mobiPlan in unterschiedlichem Produktumfang auch die Beseitigung von eventuellen Fehlern in der mobiPlan Software und die Bereitstellung von Updates, d.h. die Aktualisierungen, Erweiterungen und Ergänzungen von mobiPlan während der Vertragslaufzeit, wobei die Durchführung und Häufigkeit dieser Updates im freien Ermessen von Eyeled stehen. 

3. Eyeled bietet interessierten Personen in diesem Zusammenhang verschiedene Dienstleistungsprodukte mit unterschiedlichen Funktionalitäten an. Je nach Version kann mobiPlan unterschiedliche Programmkomponenten enthalten. Der Umfang der einzelnen Version ist der entsprechenden Leistungsbeschreibung des Vertrages zu entnehmen.


§ 2 Lizenzvereinbarung

1. Der Kunde und die eingerichteten Nutzer erhalten das auf die Laufzeit beschränkte Recht, über den zur Verfügung gestellten Zugang auf mobiPlan und die von Eyeled – entsprechend der vertraglichen Vereinbarung – bereitgestellten Softwarefunktionalitäten zuzugreifen und diese nach dieser Nutzungsvereinbarung zu nutzen.

2. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieser Bestimmungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, seinen Zugang bei mobiPlan zu veräußern, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, oder Unterlizenzen zu vergeben. Er darf ferner keine Änderungen an der Software oder den Quellcodes vornehmen.

3. Soweit Eyeled neue Versionen oder Updates von mobiPlan oder Dienstleistungen während der Laufzeit dieses Vertrages infolge von Weiterentwicklungen bereitstellt, gilt die Lizenzeinräumung für diese entsprechend, es sei denn, Eyeled fügt dieser ergänzende Regelungen bei, worauf der Kunde gesondert hingewiesen wird.

4. Das Recht zur Lizenznutzung endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und Eyeled, s. § 11 Kündigung und Laufzeit.

5. Der Kunde hat Eyeled auf Verlangen sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen, sowie Art und Umfang seiner gegen den Dritten aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.

6. Der Kunde hat auch die Kosten zu tragen, welche aus Bestellungen durch von ihm eingerichtete, mit entsprechenden Rechten ausgestattete und damit befugte Nutzer resultieren. Gleiches gilt im Fall der unbefugten Nutzung durch sonstige Dritte, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

7. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass jeder eingerichtete Nutzer diese Vereinbarungen einhält.


§ 3 Leistungspflichten und Gewährleistung

1. Eyeled gewährleistet, dass die mobiPlan Software während der Vertragslaufzeit die der ausgewählten Version entsprechenden Funktionen aufweist. Dies beinhaltet, dass diese nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes bleibt außer Betracht.

2. Eyeled strebt an, den Zugriff auf die mobiPlan Software permanent, das heißt 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zu ermöglichen. Eyeled gewährleistet dabei eine Erreichbarkeit seiner Server von 99,8% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Eyeled liegen (Streik, höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen sind.

3. Es sei hiermit darauf hingewiesen, dass die Zugänglichkeit der von Eyeled bereitgestellten mobiPlan Software auch von der technischen Ausstattung des Nutzers und dessen Datenverbindung über das Internet abhängt.

4. Eyeled leistet keine Gewähr für Fehler, die durch die vom Kunden bereitgestellte Umgebung verursacht werden.

5. Eyeled behält sich vor, den Zugang zu der mobiPlan Software jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit der Systeme von Eyeled, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software, gespeicherter Daten oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, wie z.B. Wartung oder Software-Aktualisierungen, erforderlich ist.

6. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass Eyeled für die gesamte Vertragslaufzeit über dieselbe IP-Adresse oder Domain erreichbar ist. Im Falle einer Änderung wird Eyeled den Kunden zeitnah informieren.

7. Eyeled hat Störungen des Zugangs zur mobiPlan Software im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich auf die Störungsmeldung des Kunden hin zu beseitigen. Zur Verpflichtung zur Abgabe einer Störungsmeldung, s. 

§ 6 Abschnitt 1.

8. Die Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

9. Eyeled gewährleistet nicht, dass die von Nutzern eingestellten Dateien für andere Nutzer technisch verarbeitbar und virenfrei sind. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf Dateigrößen und Dateiformate.


§ 4 Datensicherheit und Rechenzentrum

1. Die mobiPlan Software und die dort vom Kunden hinterlegten Daten werden, soweit nicht anders vereinbart, auf Servern von mit Eyeled vertraglich verbundenen Rechenzentren (Tier 3 Standard) betrieben bzw. gespeichert und verarbeitet.

2. Zur Datenbereitstellung, -sicherung, -redundanz und zum Code-Backup werden, soweit nicht anders vereinbart, Rechenzentren in Deutschland benutzt.

3. Eyeled ist gegenüber dem Kunden verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Datensicherung Sorge zu tragen und die Soft- und Hardwareumgebung von mobiPlan ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.

4. Die Kundendaten werden von Eyeled regelmäßig sorgfältig gesichert. Im seltenen Fall eines Totalausfalls können unter ungünstigsten Umständen die Daten eines oder mehrerer Tage verloren gehen. Eyeled spielt in diesem Fall die letzte verfügbare Sicherung ein. Im Regelfall stehen die Daten der letzten 14 Tage als Sicherung zur Verfügung. 

5. Für die Einhaltung rechtlicher Aufbewahrungspflichten des Kunden ist Eyeled nicht verantwortlich. Diese treffen allein den Kunden selbst. Die Übertragung von Daten in die und aus der mobiPlan Software erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr von Eyeled über das Internet.

6. Die Datenübertragung in mobiPlan und aus mobiPlan erfolgt in der Regel über eine https-Verbindung, die nach Stand der Technik verschlüsselt und gesichert ist. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer bei der Übertragung von Informationen über das Internet trotz des Einsatzes von Verschlüsselungsverfahren die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.


§ 5 Höhere Gewalt

1. Für Ereignisse höherer Gewalt, die Eyeled die Erbringung der vertraglichen Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, haftet Eyeled nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände die nach Vertragsschluss eintreten, wie Naturkatastrophen, Streik oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind.

2. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert.

3. Jede Partei wird alles in ihren Kräften Stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.


§ 6 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde wird auftretende Fehler der mobiPlan Software Eyeled unverzüglich mitteilen und bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Der Kunde ist verpflichtet, Eyeled erkennbare Zugangsstörungen oder sonstige Fehler unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).

2. Der Kunde hat die Geheimhaltung der von Eyeled zum Zwecke des Zugangs zu Diensten erhaltenen Passwörter sicherzustellen. Er verpflichtet sich, die Passwörter streng geheim zu halten. Der Kunde wird Eyeled unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter die Leistungen von Eyeled nutzen, haftet der Kunde für entstehende Kosten und Schäden.

3. Der Kunde gewährleistet, dass auf dem Server befindliche Inhalte nicht gegen geltendes deutsches und/oder EU-Recht verstoßen und diese sowie der von ihm genutzte Zugang keine Schutz-, Urheber- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.

4. Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der mobiPlan Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand greift, versichert der Kunde, dass er die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen eingeholt hat.

5. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutze seiner Daten und Programme zu ergreifen, insbesondere durch die Anfertigung von Backup-Kopien in maschinenlesbarer Form in für seinen Geschäftsbereich üblichen zeitlichen Abständen.

6. Der Nutzer ergreift alle technischen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass seine Internet-Sicherheit dem Stand der Technik genügt. Er wird vor Versendung seine Daten und Informationen auf schädliche Inhalte, insbesondere Viren, prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

7. Der Kunde sichert Eyeled zu, dass er keine technischen Einrichtungen, Software oder sonstige Daten verwendet oder übermittelt oder Anwendungen ausführt, die schädigende Programme enthalten oder in anderer Weise geeignet sind, technische Einrichtungen, Software oder Daten von Eyeled zu beeinträchtigen, zu ändern oder zu zerstören.

8. Der Kunde ist verpflichtet, Eyeled von Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen, die aus Verstößen gegen die in diesem Paragraphen (§ 6 Pflichten des Kunden) niedergelegten Pflichten erwachsen, freizustellen bzw. Eyeled hieraus entstehende Schäden zu ersetzen.


§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingen

1. Die für die Nutzung der mobiPlan Software und Dienstleistungen der Eyeled anfallenden Entgelte berechnen sich nach den im Vertrag vereinbarten Konditionen.

2. Eine Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Eyeled.


§ 8 Vertraulichkeit

1. Der Kunde und Eyeled verpflichten sich wechselseitig, alle Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung Kenntnis erlangen und welche die andere Vertragspartei ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat, vertraulich zu behandeln und diese Informationen Dritten nur zugänglich zu machen, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Gleiches gilt für Informationen, deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus den Umständen ergibt.

2. Eyeled und der Kunde verpflichten sich ebenso, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, welche Zugang zu Informationen im Sinne des § 8 Abschnitt 1 haben, zur Verschwiegenheit zu verpflichten und die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überwachen.

3. Die in § 8 Abschnitt 1 und 2 getroffenen Regelungen behalten ihre Wirksamkeit auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.


§ 9 Haftungsbeschränkung

1. Für eine Haftung von Eyeled auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

2. Eyeled haftet für Pflichtverletzungen, sofern Eyeled Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Eyeled nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss ausgeschlossen.

3. Sofern Eyeled für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Eyeled nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

4. Für leicht fahrlässige Verzögerungsschäden ist die Haftung von Eyeled auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5 Prozent der jeweiligen Mietkosten für ein Jahr, beschränkt.

5. Für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten oder Programmen ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

6. Die Höhe der Haftung beschränkt sich auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf die jeweiligen Mietkosten für ein Jahr. In jedem Fall ist die Gesamthaftung pro Schadensfall auf 3.000 € beschränkt.

7. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, wenn Eyeled eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen hat. Ferner gelten sie nicht für solche Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder technische Störungen, die durch Inkompatibilität der auf den technischen Systemen des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.

9. Für etwaige Rechtsverstöße des Kunden haftet Eyeled nicht.

10. Für den Internetprovider/-anbieter ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

11. Eyeled übernimmt die Sicherung der eigenen Systeme mit der im Datenverkehr üblichen und erforderlichen Sorgfalt. Für unzulässige Zugriffe durch Hacker oder neue, unbekannte Viren, trojanische Pferde, etc. kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

12. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von Eyeled, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer sich Eyeled zur Vertragserfüllung bedient.

13. Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen, § 284 BGB.


§ 10 Verjährungsregelung

1. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Zugang der Mängelanzeige, spätestens zwei Jahre nach erstmaligem Auftreten des Mangels. Etwaige Ansprüche von Eyeled gegen den Kunden wegen Unterlassen der Mängelanzeige bleiben hiervon unberührt.

2. Sonstige Schadensersatzansprüche gegen Eyeled unterliegen einer Verjährung ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.


§ 11 Kündigung und Laufzeit

1. Der Vertrag zwischen Eyeled und dem Kunden bezüglich der mobiPlan Software wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Er kann vom Kunden jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Eyeled kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Im Vertrag können davon abweichende Fristen (z.B. Mindestlaufzeit) vereinbart werden.

2. Kündigungen bedürfen der Schriftform, Übermittlung per Fax oder E-Mail ist zulässig.

3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 12 Zugang und Löschung von Daten

1. Besteht ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, so kann Eyeled den Zugang des Kunden zur mobiPlan Software vollständig oder teilweise sperren.

2. Eyeled wird alle in mobiPlan erfassten Daten zeitnah nach Beendigung des Vertrages unwiederbringlich löschen. Auf die unwiederbringliche Löschung wird der Kunde zuvor textlich auf der zuletzt von ihm benannten E-Mail-Adresse hingewiesen.

3. Die Sicherung der Daten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Er hat dazu die Möglichkeit, seine Dokumente und erfassten Daten auf eigene Rechner herunter zu laden und zu speichern.

4. Eyeled weist darauf hin, dass nach Beendigung dieses Vertrages seitens des Kunden kein Anspruch darauf besteht, dass seine Kundendaten in der dann aktuellen Version der mobiPlan Software wieder eingespielt werden können. Insbesondere gehen bei Beendigung des Vertrages die Einstellungen, Einrichtungen und Stammdateneingaben des Kunden für immer verloren.


§ 13 Testversion

1. Die hier vorliegenden Nutzungsvereinbarungen gelten für die Nutzung der Testversion entsprechend, vorbehaltlich der im folgenden aufgeführten Abweichungen:

2. Der Leistungsumfang der Testversion richtet sich nach dem aktuellen Funktionsumfang der mobiPlan Software (Abweichung zu § 1 Abschnitt 3).

3. Eyeled übernimmt gegenüber Nutzern der Testversion keine Gewähr dafür, dass die Leistungen störungs- oder fehlerfrei sind (Abweichung zu § 3 Abschnitt 1, 2 und 8).

4. Eyeled kann die Testversion jederzeit ohne Vorankündigung nach freiem Ermessen einstellen oder vorübergehend aussetzen. Hieraus ergeben sich keinerlei Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche.

5. Die Vereinbarung über die Nutzung der Testversion kann der Nutzer jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich oder per E-Mail gegenüber Eyeled kündigen. Die Nutzung der Testversion endet automatisch am festgelegten Enddatum des Tests. (Abweichung zu § 11 Abschnitt 1)

6. Eyeled wird alle in mobiPlan erfassten Daten unverzüglich nach Beendigung der Testversion unwiederbringlich löschen. Ein vorheriger Hinweis auf die Löschung erfolgt nicht (Abweichung zu § 12 Abschnitt 2).


§ 14 Änderungen Nutzungsvereinbarung

1. Eyeled behält sich vor, diese Nutzungsvereinbarung jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten oder ergänzten Bedingungen werden dem Kunden mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt.

2. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsvereinbarung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber Eyeled, gilt die geänderte Nutzungsvereinbarung als angenommen. Eyeled wird die Nutzer in der E-Mail oder dem Schreiben über die Änderung oder Ergänzung der Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. Wenn ein Nutzer mit zu seinen Ungunsten geänderten Bedingungen nicht einverstanden ist, kann er das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Auch auf dieses Kündigungsrecht wird Eyeled in dem Schreiben über die Änderung oder Ergänzung der Nutzungsvereinbarung hinweisen.


§ 15 Datenschutz

1. Die Speicherung und Verarbeitung sowohl der personenbezogenen Daten des Kunden, als auch der in mobiPlan erfassten personenbezogenen Daten, erfolgt unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.


§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort, Anwendbares Recht

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Saarbrücken.

2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3. Vertragssprache ist Deutsch.


§ 17 Widersprüchliche Regelungen, Schriftform, Salvatorische Klausel

1. Bei Widersprüchen zwischen dieser Nutzungsvereinbarung und anderen Regelungen, die der Kunde bestätigt, haben die anderen Regelungen Vorrang.

2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.

3. Nebenabreden zu dieser Nutzungsvereinbarung bestehen nicht. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


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